Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Geislingen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Miteinander von Kursteilnehmer/innen. Dozenten/innen und der vhs-Verwaltung.
1. Ziel und Zweck
1) Laut der Ordnung für die Volkshochschule (vhs) der Stadt Geislingen an der
Steige dient die vhs Geislingen der außerschulischen allgemeinen, beruflichen
und politischen Weiterbildung der gesamten Bevölkerung. Weiterbildung soll
den Einzelnen zu verantwortlichem Handeln im persönlichen, beruflichen und
öffentlichen Bereich befähigen und damit der freien Gesellschaft im
demokratischen und sozialen Rechtsstaat dienen.
Die vhs dient diesen Aufgaben überparteilich und überkonfessionell und ist für
alle offen.
2. Allgemeines
1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der vhs Geislingen, auch für
solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt
werden.
2) Kurse, Einzelveranstaltungen, Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten
als Veranstalter oder Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen
der vhs Geislingen. Insoweit tritt die vhs Geislingen nur als Vermittler auf.
3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird,
geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten
gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen)
bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem, dem Verbraucher
zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt,
der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form
(Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der
Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet
wird.
5) Erfolgt der Vertragsschluss zu einem Kurs, einer Einzelveranstaltung, Studienfahrt
oder Exkursion, die durch einen Dritten angeboten werden und die im Programmheft
der vhs Geislingen oder auf der Website der VHS Geislingen veröffentlicht werden
und kommt die Anmeldung der Vertragspartnerin über die Website der vhs Geislingen
(Online-Anmeldung) oder über eine Anmeldekarte der vhs Geislingen zustande, so
gelten ebenso Ziffer 2, Ziffer 3 und Ziffer 4 der AGB der vhs Geislingen.
3. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag
1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
2) Die Anmeldung muss schriftlich über eine Anmeldekarte, eine Weitermelde-Liste
(insofern alle Teilnehmer*innen des Kurses einverstanden sind) oder online über
www.vhs-geislingen.de erfolgen. Platzreservierungen nehmen wir bei Kursen,
aber nicht bei Einzelveranstaltungen, telefonisch, per Fax und per E-Mail
gerne entgegen. Nach einer Platzreservierung senden wir Ihnen eine
Anmeldekarte zu. Bitte teilen Sie uns daher auch bei Platzreservierungen
immer Ihre Anschrift mit. Bitte beachten Sie bei einer Platzreservierung: Erst
mit Ihrer Originalunterschrift oder mit einer Onlineanmeldung sind Sie
verbindlich angemeldet. Ist ein Kurs voll belegt, führen wir eine Warteliste.
Sollten Sie auf der Warteliste sein, werden Sie von uns benachrichtigt.
3) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden
(Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der
Regelung des Abs. (4) dadurch zustande, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht,
ohne dass die vhs Geislingen das Vertragsangebot abgelehnt hat.
4) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin
angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss
bei der vhs Geislingen eingeht, einer Überprüfung durch die Geschäftsstelle
der vhs Geislingen. Widerspricht die Geschäftsstelle der Anmeldung bis zum
Beginn der Veranstaltung, abweichend von Abs. (3), nicht ausdrücklich, gilt
der Veranstaltungsvertrag als angenommen.
5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die
Regelungen der Absätze 3 und 4 nicht berührt.
6) Die Vertragssprache ist deutsch.
7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende Eingabefehler
dadurch korrigieren, dass sie den "Kostenpflichtig anmelden"- Button nicht
betätigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen
Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung
wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.
8) Die vhs Geislingen speichert den Vertragstext, den die Anmeldende
gesondert per E-Mail anfordern kann. Die Anmeldende hat darüber hinaus die
Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres
Browsers ausdrucken.
4. Abmeldung und Rücktritt und Fernbleiben
1) Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bei Kursen bis drei Werktage vor dem
zweiten Kurstermin beitragsfrei möglich. Allerdings ist die vhs berechtigt
für einen Rücktritt von der Anmeldung bzw. eine Abmeldung durch die
Vertragspartnerin nach dem ersten Kurstermin ein Verwaltungskosten-Entgelt
von EUR 6,00 zu erheben. Nach dem zweiten Kurstermin ist der gesamte
Kostenbeitrag zu entrichten.
2) Abmeldungen müssen schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) an die vhs Geschäftsstelle
erfolgen. Abmeldungen bei der Kursleitung/der Dozentin sind nicht wirksam.
Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
3) Bei Einzelveranstaltungen, Wochenend- und Ganztageskursen muss die
Abmeldung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn erfolgen, danach ist der
gesamte Kostenbeitrag fällig, vorausgesetzt es gibt keinen
Anmeldeschluss (Abs. 4)
4) Bei Einzelveranstaltungen, Wochenend- und Ganztageskursen mit
Anmeldeschluss muss die Abmeldung bis drei Werktage vor Anmeldeschluss
schriftlich oder persönlich in der vhs Geschäftsstelle erfolgen.
5) Für Prüfungen im Fachbereich 4 "Sprachen" erhebt die vhs Geislingen bei Fernbleiben
von einer Prüfung auf Sprachniveau A1 und A2, sowie von einer Prüfung "Deutschtest
für Zuwanderer" (DTZ) ein Verwaltungskosten-Entgelt in Höhe von EUR 30,00.
5. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und
Pflichten nur zwischen der vhs Geislingen als Veranstalterin und der
Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das
Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen.
Diese ist der vhs Geislingen namentlich zu benennen.
2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden
Regelungen sinngemäß.
3) Die vhs Geislingen darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen
Voraussetzungen abhängig machen.
4) Die vhs Geislingen gibt Anmeldebestätigungen bei einer Online-Anmeldung sofort,
sonst auf Nachfrage heraus. Die Anmeldebestätigung gilt auch gegenüber Dritten als
Nachweis für die Belegung von Kursen. Die Rechnung wird der Vertragspartnerin per
Post zugeschickt.
5) Auf Wunsch wird auf der Rückseite der Anmeldebestätigung von der
Kursleitung nach Kursende die regelmäßige Teilnahme und von der
Volkshochschule die ordnungsgemäße Bezahlung des Kostenbeitrags
bestätigt. Die Bescheinigung ist kostenlos. Eine Leistungsbeurteilung erfolgt
nur im Zusammenhang mit vhs-Prüfungen.
6. Kostenbeiträge und Veranstaltungstermin
1) Der Kostenbeitrag wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer ergeben
sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs
Geislingen (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
2) Der Kostenbeitrag bei Kursen wird in der Regel durch Abbuchung mit Fälligkeit
nach dem dritten Kurstermin eingezogen. Der Kostenbeitrag bei
Einzelveranstaltungen ist zum Veranstaltungstermin fällig. Die
Vertragspartnerin erteilt dazu der Stadtkasse Geislingen ein schriftliches
Lastschriftmandat nach den Regeln für den SEPA-Lastschriftverkehr. Der
Kostenbeitrag kann auch auf das Konto der Stadtkasse Geislingen überwiesen
werden. Der ausgedruckte Kostenbeitrag verändert sich, wenn die
Mindestteilnehmerzahl unterschritten und eine andere Vereinbarung
getroffen wird (Ziffer 8, Abs. 2). Im Kostenbeitrag sind die anteiligen Kosten für
Honorare, Mieten und Gerätenutzung sowie für Fotokopien enthalten. Nicht
enthalten sind in der Regel die Kosten für Lehr- und Arbeitsmittel.
3) Mit der Anmeldung wird die Verpflichtung anerkannt, den Kostenbeitrag zu
bezahlen. Bei Kursen erfolgt eine schriftliche Rechnungsstellung durch die vhs.
Barzahlung ist in der Geschäftsstelle nicht möglich.
4) Ermäßigung des Kostenbeitrags: SchülerInnen und Auszubildende,
Studierende, Arbeitslose, Menschen, die den Bundesfreiwilligendienst o.ä.
absolvieren, SozialhilfeempfängerInnen sowie Aupairs erhalten eine
Ermäßigung von 25% gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises.
5) Von einer Ermäßigung ausgenommen sind Kurse, die von vornherein mit einer
geringeren Teilnehmerzahl angesetzt sind sowie Führungen, Exkursionen,
Studienreisen, Prüfungsgebühren und Materialkosten, Kurse für Kinder und
Jugendliche, Schülerkurse, Integrationskurse sowie Wochenendkurse.
7. Organisatorische Änderungen
1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine
bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die
Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei
denn, die Vertragspartnerin hat erkennbar ein Interesse an einer
Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.
2) Die vhs Geislingen kann aus sachlichem Grund und in einem der
Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
ändern.
3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs Geislingen nicht zu
vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer
Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch
nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 8, Abs. 3, Satz 2 und
Satz 3 und Abs. 4 sinngemäß.
4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen
grundsätzlich nicht statt.
8. Rücktritt und Kündigung durch die vhs Geislingen
1) Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen liegt in der Regel bei 10 Personen.
Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs Geislingen vom Vertrag
zurücktreten, oder ggfls. Kurse zusammenlegen. Kosten entstehen der
Vertragspartnerin hierdurch nicht.
2) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann auf Wunsch der
Teilnehmenden der Kurs trotzdem stattfinden, wenn alle einer Kürzung des
Kurses oder einer Aufzahlung schriftlich zustimmen.
3) Die vhs Geislingen kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen,
wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs Geislingen nicht zu
vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin wegen Krankheit), ganz oder
teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird der Kostenbeitrag nach
dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der
Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der
erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre,
insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne
Wert ist.
4) Die vhs Geislingen wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach
Maßgabe der vorgenannten Abs. 1 und 3 zum Rücktritt berechtigen, innerhalb
von 5 Werktagen informieren und ggf. der vorab entrichtete Kostenbeitrag
innerhalb einer Frist von 21 Werktagen erstatten.
5) Die vhs Geislingen kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender
Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere
Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und
Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber
Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der vhs Geislingen,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter,
Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche
Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
6) Statt einer Kündigung kann die vhs Geislingen die Vertragspartnerin auch
von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
7) Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder
durch einen Ausschluss nicht berührt.
9. Höhere Gewalt
1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert
sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch
höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer,
Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages
um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest
vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen
aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei
nachweist,
- dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
- dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht
vorhersehbar war,
- und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht
vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform
über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt
die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.
5) Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere
Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den
gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
10. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der
Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die vhs
Geislingen auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden
angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen.
Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den
Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere
Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer
7) unzumutbar ist. In diesem Fall wird der Kostenbeitrag nach dem Verhältnis
der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das
gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die
Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte
Teilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist.
3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften)
bleibt unberührt.
4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen
Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien
auf ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden
können.
11. Schadensersatzansprüche
1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die vhs Geislingen sind
ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2) Der Ausschluss gemäß Abs. 1 gilt ferner dann nicht, wenn die vhs Geislingen
schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und
Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut
(Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.
12. Hausordnung
1) Die Kursteilnehmenden und Kursleitenden werden nachdrücklich gebeten,
ihren Unterrichtsraum stets so zu verlassen wie sie ihn vorgefunden haben.
In den Räumen der MAG ist die Hausordnung zu beachten.
2) Das Rauchen ist in den Unterrichtsräumen, den Fluren und Treppenhäusern
nicht gestattet.
3) Die Volkshochschulleitung, sowie die von ihr beauftragen Bediensteten, üben
in den Räumen der Volkshochschule im Auftrag des Oberbürgermeisters das
Hausrecht aus.
13. Datenschutz
1) Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für die Anmeldung zum Kurs/den Kursen, die Erhebung des Kostenbeitrages und für die Statistik gespeichert.
2) Zur Durchführung dieser Tätigkeiten (Abs. 1) speichert und verarbeitet die vhs auf elektronischem Wege folgende personenbezogene Daten: Vor- und Nachname, Geburtsjahr, Geschlecht, Adresse und auf Wunsch der Vertragspartnerin die Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse und die Kontoverbindung.
3) Alle weiteren Bestimmungen zum Datenschutz bei der vhs Geislingen sind in der Datenschutzerklärung der vhs Geislingen aufgeführt.
4) Grundsätzlich gilt: Die der vhs Geislingen bekannt gewordenen Daten werden im Sinne des Datenschutzgesetzes behandelt.
14. Schlussbestimmungen
1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs Geislingen aufzurechnen, wird
ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten.
2) Ansprüche gegen die vhs Geislingen sind nicht abtretbar.
Wichtige Hinweis zur Anmeldung (Nicht Teil der ABG)
Bei allen Kursen, Seminaren und Einzelveranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Da die Teilnehmerzahl in den meisten Kursen begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung, ausgenommen bei Veranstaltungen mit "Abendkasse".
Die Anmeldung ist sofort nach Erscheinen des Programmheftes möglich:
• Persönlich in der Geschäftsstelle der Volkshochschule Geislingen, In der MAG, Schillerstraße 2,
zu den angegebenen Öffnungszeiten
• Schriftlich mit der Anmeldekarte. Sie erhalten eine Teilnehmerkarte/Rechnung dann mit der Post
zugeschickt.
• Online über unsere Homepage www.vhs-geislingen.de .
Ist ein Kurs voll belegt, führen wir eine Warteliste. Sollten Sie auf der Warteliste sein, werden Sie von uns benachrichtigt.
Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung nichts von uns hören, sind Sie für den Kurs verbindlich angemeldet.
Platzreservierungen (nur für Kurse) nehmen wir gerne wie folgt entgegen:
• telefonisch Tel. 07331/24 269
• per Fax: 07331/24 377
• per Mail (vhs@geislingen.de)
Bitte beachten Sie bei einer Platzreservierungen: Erst mit Ihrer Originalunterschrift oder Online-Anmeldung sind Sie verbindlich für Ihren Kurs angemeldet.
• Barzahlung ist leider nicht möglich. Ausnahme: Kartenvorverkauf
• Abbuchung: Die Kostenbeiträge werden in der Regel nach Veranstaltungsbeginn von Ihrem
angegebenen Konto abgebucht, sofern Sie uns eine Beauftragung zum Lastschrifteinzug erteilt haben.
Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
• Überweisung: Sie können uns die Kostenbeiträge auch überweisen.
Unsere Kontoverbindung lautet:
Stadtkasse Geislingen
IBAN: DE61 6105 0000 0006 0004 82
BIC: GOPSDE6GXXX
Verwendungszweck: 27100000-33211100-Kursnummer-TN-Nr. (Bitte immer unbedingt angeben)
Vorgedruckte Überweisungsformulare sind in der Geschäftsstelle der vhs erhältlich.
Eine Abmeldung muss schriftlich in der vhs-Geschäftsstelle erfolgen. Ob und welche Kosten für Sie entstehen, entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.