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Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Geislingen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Miteinander von Kursteilnehmer/innen. Dozenten/innen und der vhs-Verwaltung.

1. Ziel und Zweck

1) Laut der Ordnung für die Volkshochschule (vhs) der Stadt Geislingen an der
     Steige dient die vhs Geislingen der außerschulischen allgemeinen, beruflichen
     und politischen Weiterbildung der gesamten Bevölkerung. Weiterbildung soll
     den Einzelnen zu verantwortlichem Handeln im persönlichen, beruflichen und
     öffentlichen Bereich befähigen und damit der freien Gesellschaft im
     demokratischen und sozialen Rechtsstaat dienen.
     Die vhs dient diesen Aufgaben überparteilich und überkonfessionell und ist für
     alle offen.

2. Allgemeines

1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der vhs Geislingen, auch für 
    solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt 
    werden.

2) Kurse, Einzelveranstaltungen, Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten
    als Veranstalter oder Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen
    der vhs Geislingen. Insoweit tritt die vhs Geislingen nur als Vermittler auf.

3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, 
    geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten
    gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.

4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) 
    bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem, dem Verbraucher 
    zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt,
    der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form 
    (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der 
    Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet
    wird.

5) Erfolgt der Vertragsschluss zu einem Kurs, einer Einzelveranstaltung, Studienfahrt
    oder Exkursion, die durch einen Dritten angeboten werden und die im Programmheft
    der vhs Geislingen oder auf der Website der VHS Geislingen veröffentlicht werden
    und kommt die Anmeldung der Vertragspartnerin über die Website der vhs Geislingen 
    (Online-Anmeldung) oder über eine Anmeldekarte der vhs Geislingen zustande, so
    gelten ebenso Ziffer 2, Ziffer 3 und Ziffer 4 der AGB der vhs Geislingen.

3. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

2) Die Anmeldung muss schriftlich über eine Anmeldekarte, eine Weitermelde-Liste 
    (insofern alle Teilnehmer*innen des Kurses einverstanden sind) oder online über
    www.vhs-geislingen.de erfolgen. Platzreservierungen nehmen wir bei Kursen,
    aber nicht bei Einzelveranstaltungen, telefonisch, per Fax und per E-Mail
    gerne entgegen. Nach einer Platzreservierung senden wir Ihnen eine
    Anmeldekarte zu. Bitte teilen Sie uns daher auch bei Platzreservierungen
    immer Ihre Anschrift mit. Bitte beachten Sie bei einer Platzreservierung: Erst
    mit Ihrer Originalunterschrift oder mit einer Onlineanmeldung sind Sie
    verbindlich angemeldet. Ist ein Kurs voll belegt, führen wir eine Warteliste.
    Sollten Sie auf der Warteliste sein, werden Sie von uns benachrichtigt.

3) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung zwei Wochen lang gebunden
    (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der
    Regelung des Abs. (4) dadurch zustande, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht,
    ohne dass die vhs Geislingen das Vertragsangebot abgelehnt hat.

4) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin
    angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss
    bei der vhs Geislingen eingeht,  einer Überprüfung durch die Geschäftsstelle
    der vhs Geislingen. Widerspricht die Geschäftsstelle der Anmeldung bis zum
    Beginn der Veranstaltung, abweichend von Abs. (3), nicht ausdrücklich, gilt
    der Veranstaltungsvertrag als angenommen.

5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die
    Regelungen der Absätze 3 und 4 nicht berührt.

6) Die Vertragssprache ist deutsch.

7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende Eingabefehler
    dadurch korrigieren, dass sie den "Kostenpflichtig anmelden"- Button nicht  
    betätigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen
    Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung
    wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.

8) Die vhs Geislingen speichert den Vertragstext, den die Anmeldende
    gesondert per E-Mail anfordern kann. Die Anmeldende hat darüber hinaus die
    Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres
    Browsers ausdrucken.

4. Abmeldung, Rücktritt und Fernbleiben

1) Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bei Kursen bis drei Werktage vor dem
    zweiten Kurstermin beitragsfrei
möglich. Allerdings ist die vhs berechtigt
    für einen Rücktritt von der Anmeldung bzw. eine Abmeldung durch die
    Vertragspartnerin nach dem ersten Kurstermin ein Verwaltungskosten-Entgelt
    von EUR 10,00 zu erheben. Nach dem zweiten Kurstermin ist der gesamte
    Kostenbeitrag zu entrichten.

2) Abmeldungen müssen schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) an die vhs Geschäftsstelle
    erfolgen. Abmeldungen bei der Kursleitung/der Dozentin sind nicht wirksam.
    Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.

3) Bei Einzelveranstaltungen, Wochenend- und Ganztageskursen muss die
     Abmeldung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn erfolgen, danach ist der
     gesamte Kostenbeitrag fällig, vorausgesetzt es gibt keinen 
     Anmeldeschluss  (Abs. 4)

4) Bei Einzelveranstaltungen, Wochenend- und Ganztageskursen mit
    Anmeldeschluss
muss die Abmeldung bis drei Werktage vor Anmeldeschluss
    schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) an die vhs Geschäftsstelle erfolgen.

5) Für Prüfungen im Fachbereich 4 „Sprachen" erhebt die vhs Geislingen bei Fernbleiben
    von einer Prüfung auf Sprachniveau A1 und A2 ein Verwaltungskosten-Entgelt in Höhe
    von EUR 35,00. Bei Fernbleiben von einer Prüfung LiD (Leben in Deutschland) ein 
    Verwaltungskostenentgelt in Höhe von EUR 10,00, sowie von einer Prüfung
    „Deutschtest für Zuwanderer" (DTZ) ein Verwaltungskosten-Entgelt in Höhe von
    EUR 50,00.

5. Vertragspartnerin und Teilnehmerin

1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und
    Pflichten nur zwischen der vhs Geislingen als Veranstalterin und der
    Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das
    Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen.
    Diese ist der vhs Geislingen namentlich zu benennen.

2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden
    Regelungen sinngemäß.

3) Die vhs Geislingen darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen
    Vorausset­zungen abhängig machen.

4) Die vhs Geislingen gibt Anmeldebestätigungen bei einer Online-Anmeldung sofort,
    sonst auf Nachfrage heraus. Die Anmeldebestätigung gilt auch gegenüber Dritten als
    Nachweis für die Belegung von Kursen. Die Rechnung wird der Vertragspartnerin per
    Post zugeschickt.

5) Auf Wunsch wird auf der Rückseite der Anmeldebestätigung von der
    Kursleitung nach Kursende die regelmäßige Teilnahme und von der
    Volkshochschule die ordnungsgemäße Bezahlung des Kostenbeitrags
    bestätigt. Die Bescheinigung ist kostenlos. Eine Leistungsbeurteilung erfolgt
    nur im Zusammenhang mit vhs-Prüfungen.

6. Kostenbeiträge und Veranstaltungstermin

1) Der Kostenbeitrag wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer ergeben
    sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs
    Geislingen (Programm, Aushang, Preisliste etc.).

2) Der Kostenbeitrag bei Kursen wird in der Regel durch Abbuchung mit Fälligkeit
    nach dem dritten Kurstermin eingezogen. Der Kostenbeitrag bei
    Einzelveranstaltungen ist zum Veranstaltungstermin fällig. Die
    Vertragspartnerin erteilt dazu der Stadtkasse Geislingen ein schriftliches
    Lastschriftmandat nach den Regeln für den SEPA-Lastschriftverkehr. Der
    Kostenbeitrag kann auch auf das Konto der Stadtkasse Geislingen überwiesen
    werden. Der ausgedruckte Kostenbeitrag verändert sich, wenn die
    Mindestteilnehmerzahl unterschritten und eine andere Vereinbarung
    getroffen wird (Ziffer 8, Abs. 2). Im Kostenbeitrag sind die anteiligen Kosten für
    Honorare, Mieten und Gerätenutzung sowie für Fotokopien enthalten. Nicht
    enthalten sind in der Regel die Kosten für Lehr- und Arbeitsmittel.

3) Mit der Anmeldung wird die Verpflichtung anerkannt, den Kostenbeitrag zu
    bezahlen. Bei Kursen erfolgt eine schriftliche Rechnungsstellung durch die vhs.
    Barzahlung ist in der Geschäftsstelle nicht möglich.

4) Ermäßigung des Kostenbeitrags: SchülerInnen und Auszubildende,
    Studierende, Arbeitslose, Menschen, die den Bundesfreiwilligendienst o.ä.
    absolvieren, SozialhilfeempfängerInnen sowie Aupairs erhalten eine
    Ermäßigung von 25% gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises.

5) Von einer Ermäßigung ausgenommen sind Kurse, die von vornherein mit einer
    geringeren Teilnehmerzahl angesetzt sind sowie Führungen, Exkursionen,
    Studienreisen, Prüfungsgebühren und Materialkosten, Kurse für Kinder und
    Jugendliche, Schülerkurse, Integrationskurse sowie Wochenendkurse.

7. Organisatorische Änderungen

1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine
    bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die
    Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei
    denn, die Vertragspartnerin hat erkennbar ein Interesse an einer
    Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.

2) Die vhs Geislingen kann aus sachlichem Grund und in einem der
    Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
    ändern.

3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs Geislingen nicht zu
    vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer
    Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch
    nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 8, Abs. 3, Satz 2 und
    Satz 3 und Abs. 4 sinngemäß.

4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen
    grundsätzlich nicht statt.

8. Rücktritt und Kündigung durch die vhs Geislingen

1) Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen liegt in der Regel bei 10 Personen.
    Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs Geislingen vom Vertrag
    zurücktreten, oder ggfls. Kurse zusammenlegen. Kosten entstehen der
    Vertragspartnerin hierdurch nicht.

2) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann auf Wunsch der
    Teilnehmenden der Kurs trotzdem stattfinden, wenn alle einer Kürzung des
    Kurses
oder einer Aufzahlung schriftlich zustimmen.

3) Die vhs Geislingen kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen,
    wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs Geislingen nicht zu 
    vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin wegen Krankheit), ganz oder 
    teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird der Kostenbeitrag nach 
    dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der 
    Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der 
    erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, 
    insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne
    Wert ist.

4) Die vhs Geislingen wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach
    Maßgabe der vorgenannten Abs. 1 und 3 zum Rücktritt berechtigen, innerhalb
    von 5 Werktagen informieren und ggf. der vorab entrichtete Kostenbeitrag
    innerhalb einer Frist von 21 Werktagen erstatten.

5) Die vhs Geislingen kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen.
    Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
-  Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender 
   Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere
   Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und 
   Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
-  Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber 
   Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der vhs Geislingen,
-  Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter,
   Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
-  Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche
   Zwecke oder für Agitationen aller Art,
-  Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

6) Statt einer Kündigung kann die vhs Geislingen die Vertragspartnerin auch 
    von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

7) Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder
    durch einen Ausschluss nicht berührt.

9. Höhere Gewalt

1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert
    sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch
    höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer,
    Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages
    um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.

2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest
    vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen
    aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei
    nachweist,
     -  dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
     -  dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht
        vorhersehbar war,
     -  und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht
        vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.

3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform
    über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.

4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt
    die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.

5) Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere
    Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den
    gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

10. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin

1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der 
    Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die vhs
    Geislingen auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden 
    angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen.
    Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den
    Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere
    Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 
    7) unzumutbar ist. In diesem Fall wird der Kostenbeitrag nach dem Verhältnis
    der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das
    gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die 
    Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte 
    Teilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist.

3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) 
    bleibt unberührt.

4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen 
    Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien
    auf ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden
    können.

11. Schadensersatzansprüche

1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die vhs Geislingen sind
    ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2) Der Ausschluss gemäß Abs. 1 gilt ferner dann nicht, wenn die vhs Geislingen 
    schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und 
    Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die 
    ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
    auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut 
    (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, 
    Körper oder Gesundheit.

12. Hausordnung

1) Die Kursteilnehmenden und Kursleitenden werden nachdrücklich gebeten, 
    ihren Unterrichtsraum stets so zu verlassen wie sie ihn vorgefunden haben.
    In den Räumen der MAG ist die Hausordnung zu beachten.

2) Das Rauchen ist in den Unterrichtsräumen, den Fluren und Treppenhäusern
    nicht gestattet.

3) Die Volkshochschulleitung, sowie die von ihr beauftragen Bediensteten, üben
    in den Räumen der Volkshochschule im Auftrag des Oberbürgermeisters das 
    Hausrecht aus.

13. Datenschutz

1) Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für die Anmeldung zum Kurs/den Kursen, die Erhebung des Kostenbeitrages und für die Statistik gespeichert.

2) Zur Durchführung dieser Tätigkeiten (Abs. 1) speichert und verarbeitet die vhs auf elektronischem Wege folgende personenbezogene Daten: Vor- und Nachname, Geburtsjahr, Geschlecht, Adresse und auf Wunsch der Vertragspartnerin die Telefonnummer,  Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse und die Kontoverbindung.

3) Alle weiteren Bestimmungen zum Datenschutz bei der vhs Geislingen sind in der Opens internal link in current windowDatenschutzerklärung der vhs Geislingen aufgeführt.

4) Grundsätzlich gilt: Die der vhs Geislingen bekannt gewordenen Daten werden im Sinne des Datenschutzgesetzes behandelt.

14. Schlussbestimmungen

1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs Geislingen aufzurechnen, wird 
    ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt
    oder unbestritten.

2) Ansprüche gegen die vhs Geislingen sind nicht abtretbar.

Wichtige Hinweis zur Anmeldung (Nicht Teil der ABG)

Bei allen Kursen, Seminaren und Einzelveranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Da die Teilnehmerzahl in den meisten Kursen begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung, ausgenommen bei Veranstaltungen mit "Abendkasse". 

Die Anmeldung ist sofort nach Erscheinen des Programmheftes möglich:

• Persönlich in der Geschäftsstelle der Volkshochschule Geislingen, In der MAG, Schillerstraße 2, 
  zu den angegebenen Öffnungszeiten

• Schriftlich mit der Anmeldekarte. Sie erhalten eine Teilnehmerkarte/Rechnung dann mit der Post 
  zugeschickt.

• Online über unsere Homepage www.vhs-geislingen.de .

Ist ein Kurs voll belegt, führen wir eine Warteliste. Sollten Sie auf der Warteliste sein, werden Sie von uns benachrichtigt.
Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung nichts von uns hören, sind Sie für den Kurs verbindlich angemeldet.

Platzreservierungen (nur für Kurse) nehmen wir gerne wie folgt entgegen:

• telefonisch Tel. 07331/24 269
• per Fax: 07331/24 377
• per Mail (vhs@geislingen.de)

Bitte beachten Sie bei einer Platzreservierungen: Erst mit Ihrer Originalunterschrift oder Online-Anmeldung sind Sie verbindlich für Ihren Kurs angemeldet.

• Barzahlung ist leider nicht möglich. Ausnahme: Kartenvorverkauf

• Abbuchung: Die Kostenbeiträge  werden in der Regel nach Veranstaltungsbeginn von Ihrem
  angegebenen Konto abgebucht, sofern Sie uns eine Beauftragung zum Lastschrifteinzug erteilt haben. 
  Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

• Überweisung: Sie können uns die Kostenbeiträge auch überweisen.

   Unsere Kontoverbindung lautet:
   Stadtkasse Geislingen
   IBAN: DE61 6105 0000 0006 0004 82
   BIC: GOPSDE6GXXX

   Verwendungszweck: 27100000-33211100-Kursnummer-TN-Nr. (Bitte immer unbedingt angeben)
   Vorgedruckte Überweisungsformulare sind in der Geschäftsstelle der vhs erhältlich.

Eine Abmeldung muss schriftlich in der vhs-Geschäftsstelle erfolgen. Ob und welche Kosten für Sie entstehen, entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


 

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