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Integrationskurse

13.12.2016 16:04

Die VHS ist Kursträger für Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)


Die Volkshochschule Geislingen bietet Integrationskurse im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an.

Was sind Integrationskurse?

Seit dem 1.1.2005 sind Integrationskurse verpflichtender Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes. Sie sind aufgeteilt in

  • Basissprachkurs (300 Unterrichtsstunden, Module 1-3)
  • Aufbausprachkurs (300 Unterrichtsstunden, Module 4-6)
  • Orientierungskurs über das "Leben in Deutschland" (100 Unterrichtsstunden)
  • ggf. Wiederholung des Aufbausprachkurses (300 Unterrichtsstunden, Module 4-6)

Am Ende schließen die Kurse mit einer Sprachprüfung (Deutschtest für Zuwanderer DTZ-B1) und einer Abschlussprüfung "Leben in Deutschland" ab. Wer die Prüfung B 1 nicht bestanden hat, kann einen Antrag auf Wiederholung (300 Stunden) stellen. Den Test "Leben in Deutschland" kann man ebenfalls wiederholen.

Wer kann einen Integrationskurs besuchen?

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr erhalten haben, sind Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt oder sogar verpflichtet. Im Falle einer Verpflichtung erhalten Sie Ihren Berechtigungsschein von der Ausländerbehörde oder von der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Stelle.

  • Wenn Sie EU-Bürger oder Deutscher sind, eine Aufenthaltserlaubnis seit über 18 Monaten besitzen und keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben oder zu keiner dieser Gruppen gehören, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zu den Integrationskursen zugelassen werden. Sie müssen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Zulassungsantrag stellen. Die VHS hilft beim Ausfüllen der Anträge.
  • Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung haben und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (Iran, Irak, Syrien, Eritrea).
  • Ausländer mit einer Duldung (§60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG) oder Aufenthaltserlaubnis (§25 Abs.5 AufenthG)
  • Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie zu einem Integrationskurs zugelassen sind, beraten wir Sie gerne.

 

Welche Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?

  • den Pass mit aktuellem Aufenthaltstitel von mindestens einem Jahr
  • wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, den aktuellen Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld II
  • wenn vorhanden: Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis oder Duldung, Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs

 

Was kosten die Kurse?

Die Kursgebühr beträgt pro Sprachkursmodul (100 Unterrichtsstunden):

  • ohne Förderung: 390,00 EUR + B1 Prüfung 120,00 EUR
  • für geförderte Teilnehmer mit Integrationskursschein 195,00 EUR
  • für geförderte Teilnehmer mit Arbeitslosengeld II 0,00 EUR

Wir beraten Sie, ob in Ihrem Fall auch Fahrtkosten bezuschusst oder erstattet werden.

 

Anmeldung nur persönlich

Sie können sich in der Volkshochschule (Tel. 07331-24-269) informieren und einen Termin für die kostenlose Sprachberatung vereinbaren. Unsere VHS-Geschäftsstelle in der Schillerstr. 2 hat Montag- Donnerstag von 8-12 Uhr und am Donnerstag auch von 15-18 Uhr geöffnet.

Mit einem Einstufungstest wird in der Regel festgestellt, welches Kursmodul für Sie in Frage kommt.

 

Welche Sprachprüfungen können Sie am Ende der Integrationskurse ablegen?

Die Integrationskurse schließen mit der Prüfung "Deutsch Test für Zuwanderer" (DTZ-B1) ab. Sie ist auch die richtige Prüfung für Sie, wenn Sie einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse für die Einbürgerung in Deutschland brauchen.

Weitere Informationen des Bundesamtes finden Sie dazu unter

www.bamf.de/DE/Willkommen/willkommen-node.html

 

Deutsch A1

Auch die Prüfung "Deutsch A1" kann bei uns gegen eine Gebühr von 80,00 EUR abgelegt werden. Bitte melden Sie sich persönlich bei uns an!

 

 


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